Visum & Migration

Blaue Karte EU, §81a, Studium, Familiennachzug — Verfahren, Dokumentenlisten und Schwellenwerte.

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Gehaltsprüfung Blaue Karte EU

Gib dein jährliches Bruttogehalt ein und prüfe die 2026-Schwelle. Deterministische Vorprüfung (BGH Smartlaw-sicher), keine individuelle Rechtsberatung.

Schengen-Rechner 90/180 (touristisch)

Kurzaufenthalte: höchstens 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum. Aufenthalte eintragen, Resttage sehen.

§ 81a beschleunigtes Verfahren — Zeitvergleich

Vergleiche die geschätzte Gesamtdauer des regulären Wegs mit dem vom Arbeitgeber eingeleiteten beschleunigten Fachkräfteverfahren.

Regulärer Weg20–54 Wochen
§ 81a beschleunigt6–14 Wochen
Geschätzte Ersparnis: 6–48 WochenVerfahrensgebühr: 411

Angegebene Zeiten sind Ziel-/Schätzwerte; vollständige Unterlagen sind entscheidend. Das beschleunigte Verfahren leitet der Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde ein (Gebühr: 411 €).

Quelle: Make-it-in-Germany · Gültig ab 2024-03-01

Häufige Fragen

Muss ich für die Blaue Karte EU Deutsch können?

Nein — für die Blaue Karte EU gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Deutschnachweis. Maßgeblich ist das Jobprofil; für Alltag und Niederlassung bleibt Deutsch dennoch ein großer Vorteil.

Quelle: Make-it-in-Germany · Gültig ab 2024-06-01

Braucht mein Ehepartner beim Nachzug ein A1-Zertifikat?

Grundsätzlich wird für Ehepartner A1 verlangt; Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern sind jedoch BEFREIT. Für Kinder unter 16 gibt es keinen Sprachnachweis. Ausnahmen variieren — maßgeblich ist die Auslandsvertretung.

Quelle: BAMF · Gültig ab 2024-01-01

Leite ich das beschleunigte Fachkräfteverfahren selbst ein?

Nein — das Verfahren nach § 81a leitet der ARBEITGEBER bei der zuständigen Ausländerbehörde ein; die Gebühr von 411 € trägt meist der Arbeitgeber. Deine Aufgabe: vollständige Unterlagen. Nach der Vorabzustimmung gibt es den Konsulatstermin binnen 3 Wochen.

Quelle: Make-it-in-Germany · Gültig ab 2024-06-01

Wie lange dauert mein Visumantrag?

Das variiert stark nach Kategorie und Saison: Terminwartezeit plus Bearbeitung können Wochen bis Monate dauern. Im §81a-Verfahren entscheidet die Auslandsvertretung in der Regel binnen 3 Wochen. Verbindliche Zusagen sind nicht möglich.

Quelle: Auswärtiges Amt (Türkei) · Gültig ab 2024-01-01

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