Handel

HS-Codes, Zolltarife, CE-Kennzeichnung und Exportdokumente.

Diese Seite bietet Basisinformationen aus offiziellen Quellen; das vollständige Modul (Werkzeuge + Wegweiser) ist auf der Roadmap. Für vertiefende Fragen steht die Beratung offen.

EORI-Nummer — der Schlüssel zum Zoll

Unternehmen, die in der EU ein- oder ausführen, brauchen eine EORI-Nummer. In Deutschland vergibt sie die Generalzolldirektion kostenlos; der Antrag läuft über das Zoll-Portal. Wer regelmäßigen Handel Türkei–Deutschland plant, beginnt hier.

Quelle: Zoll (Generalzolldirektion) · Gültig ab 2025-01-01

Zollunion und Warenverkehrsbescheinigung A.TR

Für Waren der Zollunion EU–Türkei bescheinigt die A.TR den zollrechtlich freien Verkehr und ermöglicht die zollfreie Behandlung direkt befördeter Waren. Agrarerzeugnisse und EGKS-Waren (Kohle/Stahl) sind ausgenommen — für sie gelten eigene Regeln.

Quelle: Zoll — A.TR · Gültig ab 2025-01-01

Zolltarife und Ursprungsregeln: Access2Markets

Das kostenlose Portal Access2Markets der Europäischen Kommission zeigt produktgenau Zolltarife, Steuern, Ursprungsregeln und Abkommensbedingungen ('My Trade Assistant'). Dort siehst du, welche Bedingungen dein Produkt bei der Einfuhr erwarten.

Quelle: Avrupa Komisyonu — Access2Markets · Gültig ab 2025-01-01

Unterstützung vor Ort: AHK Türkei

Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (AHK Türkei), 1994 auf Initiative von DIHK und TOBB gegründet, bietet Marktanalysen, Geschäftspartnersuche, Messe- und Zollberatung. In beide Richtungen (TR→DE, DE→TR) eine der ersten institutionellen Anlaufstellen.

Quelle: AHK Türkiye · Gültig ab 2025-01-01

Häufige Fragen

Woher bekomme ich die EORI-Nummer für den Handel?

Unternehmen mit Zollvorgängen in der EU nutzen die EORI-Nummer. In Deutschland vergibt sie die Generalzolldirektion kostenlos; der Antrag läuft über das Zoll-Portal. Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen beantragt die EORI dort, wo der erste Zollvorgang in der EU stattfindet — bei Deutschland also hier.

Quelle: Zoll (Generalzolldirektion) · Gültig ab 2025-01-01

Welche Waren deckt die A.TR ab und wer stellt sie aus?

Die A.TR gilt für Waren der Zollunion EU–Türkei (im freien Verkehr) und ermöglicht die zollfreie Behandlung direkt befördeter Waren; Agrar- sowie Kohle-/Stahlerzeugnisse sind ausgenommen. Ausgestellt wird sie auf Antrag von der Zollstelle; ermächtigte Ausführer dürfen sie im vereinfachten Verfahren selbst ausstellen.

Quelle: Zoll — A.TR · Gültig ab 2025-01-01

Wo finde ich Zolltarif und Ursprungsregeln für mein Produkt?

Im kostenlosen Portal Access2Markets der Europäischen Kommission fragst du mit 'My Trade Assistant' nach Produkt und Land Zolltarife, Steuern, Ursprungsregeln und erforderliche Unterlagen ab. Das Portal ist in den 24 EU-Amtssprachen verfügbar (keine türkische Oberfläche).

Quelle: Avrupa Komisyonu — Access2Markets · Gültig ab 2025-01-01

Offizielle Quellen dieses Moduls

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