Unternehmensgründung
GmbH-Gründung, Verfahren, Dokumentenlisten und Verweis an Notare.
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Vergleiche beide Rechtsformen anhand deines geplanten Kapitals. Schematisch — keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Kann man wirklich mit 1 € eine Gesellschaft gründen?
Gibt mir eine Gründung automatisch einen Aufenthaltstitel?
Nicht automatisch. Der Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) ist eine eigene Prüfung: wirtschaftliches Interesse/regionaler Bedarf, Finanzierung und Ertragsaussichten. Gründung und Aufenthalt parallel, aber getrennt planen.
Quelle: AufenthG §21 (Gesetze im Internet) · Gültig ab 2024-01-01
Ist der Notar Pflicht und was kostet die Gründung?
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe?
Freie Berufe (z. B. Ingenieurwesen, Heilberufe, Übersetzen, Kunst; Katalog in § 18 EStG) gelten nicht als Gewerbe: keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer, nur die Anmeldung beim Finanzamt. Gewerbliche Tätigkeiten werden beim Gewerbeamt angemeldet. In Grenzfällen entscheidet das Finanzamt über die Einordnung.
Quelle: EStG §18 (Gesetze im Internet) · Gültig ab 2024-01-01
Ist der Aufenthalt für Freiberufler anders als für Gründer?
Ja — der Aufenthalt zur freiberuflichen Tätigkeit ist eigens geregelt (§ 21 Abs. 5 AufenthG), abweichend von der Gründungsprüfung 'wirtschaftliches Interesse / regionaler Bedarf': Maßgeblich sind eine ggf. erforderliche (zugesagte) Berufsausübungserlaubnis und die Finanzierung. Kläre vor dem Antrag, welcher Absatz passt.
Quelle: AufenthG §21 (Gesetze im Internet) · Gültig ab 2024-01-01
Was muss ich dem Finanzamt nach der Gründung melden?
Wer eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies dem Finanzamt anzeigen (§ 138 AO). In der Praxis geschieht das über den 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung', meist via ELSTER; daraufhin werden die Steuernummer und – falls nötig – die USt-IdNr. vergeben. Bei einer Gewerbeanmeldung leitet das Gewerbeamt die Daten in der Regel ans Finanzamt weiter; Freiberufler wenden sich direkt ans Finanzamt. In der Regel innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
Quelle: AO §138 (Gesetze im Internet) · Gültig ab 2024-01-01