Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Schritt-für-Schritt-Überblick zur Anerkennung deiner in der Türkei erworbenen Berufsqualifikation.

Schritte

Geschätzt insgesamt: ~125 Tage

  1. 1. Prüfen, ob der Beruf reglementiert ist

    Bei reglementierten Berufen (Arzt, Pflege, Lehrkraft) ist die Anerkennung PFLICHT. Bei vielen anderen ist sie freiwillig, aber für Arbeitgeber hilfreich. Suche deinen Beruf im 'Anerkennungs-Finder'.

    Tipp: Reglementiert = Anerkennung nötig, um unter dem Titel zu arbeiten. Nicht reglementiert = Arbeit auch ohne Anerkennung möglich.

  2. 2. Zuständige Stelle finden

    Je nach Beruf und Bundesland ist eine andere Stelle zuständig (z. B. IHK FOSA, Landesgesundheitsamt). Der Anerkennungs-Finder nennt die zuständige Stelle.

  3. 3. Unterlagen vorbereiten und übersetzen

    Sammle Zeugnisse, Notenübersicht, Berufsnachweise und Arbeitszeugnisse; lasse sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzen und ggf. apostillieren.

    Erforderliche Unterlagen
    • Abschlusszeugnis
    • Notenübersicht / Fächerliste
    • Arbeitszeugnisse
    • Pass / Ausweis

    Tipp: Bei Hochschulabschluss prüfe die Bewertung in anabin (H+ / H+/-).

  4. 4. Antrag auf Anerkennung stellen

    Reiche den Antrag auf Anerkennung mit deinen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die Gebühr liegt meist bei 100–600 €; bei geringem Einkommen gibt es Förderprogramme.

    Erforderliche Unterlagen
    • Ausgefülltes Antragsformular
  5. 5. Bewertung und ggf. Ausgleichsmaßnahme

    Die Stelle vergleicht deine Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Bei 'wesentlichen Unterschieden' können ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung nötig sein.

    Tipp: Die Entscheidung soll gesetzlich innerhalb von 3 Monaten erfolgen (bei vollständigen Unterlagen).

    ~90 Tage
  6. 6. Anerkennungsbescheid

    Erhalte den vollständigen oder teilweisen Anerkennungsbescheid. Volle Anerkennung = Gleichwertigkeit; teilweise = volle Anerkennung nach Ausgleich.

    ~1 Tage

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Dies ist ein allgemeiner Leitfaden, keine individuelle Rechtsberatung. Für deinen Fall sind die zuständige Auslandsvertretung oder eine zugelassene Fachperson maßgeblich.

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