Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Schritt-für-Schritt-Überblick zur Anerkennung deiner in der Türkei erworbenen Berufsqualifikation.
Schritte
Geschätzt insgesamt: ~125 Tage
1. Prüfen, ob der Beruf reglementiert ist
Bei reglementierten Berufen (Arzt, Pflege, Lehrkraft) ist die Anerkennung PFLICHT. Bei vielen anderen ist sie freiwillig, aber für Arbeitgeber hilfreich. Suche deinen Beruf im 'Anerkennungs-Finder'.
Tipp: Reglementiert = Anerkennung nötig, um unter dem Titel zu arbeiten. Nicht reglementiert = Arbeit auch ohne Anerkennung möglich.
~3 TageOffizielle Quelle2. Zuständige Stelle finden
Je nach Beruf und Bundesland ist eine andere Stelle zuständig (z. B. IHK FOSA, Landesgesundheitsamt). Der Anerkennungs-Finder nennt die zuständige Stelle.
~3 TageOffizielle Quelle3. Unterlagen vorbereiten und übersetzen
Sammle Zeugnisse, Notenübersicht, Berufsnachweise und Arbeitszeugnisse; lasse sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzen und ggf. apostillieren.
Erforderliche Unterlagen- Abschlusszeugnis
- Notenübersicht / Fächerliste
- Arbeitszeugnisse
- Pass / Ausweis
Tipp: Bei Hochschulabschluss prüfe die Bewertung in anabin (H+ / H+/-).
~21 TageOffizielle Quelle4. Antrag auf Anerkennung stellen
Reiche den Antrag auf Anerkennung mit deinen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die Gebühr liegt meist bei 100–600 €; bei geringem Einkommen gibt es Förderprogramme.
Erforderliche Unterlagen- Ausgefülltes Antragsformular
~7 TageOffizielle Quelle5. Bewertung und ggf. Ausgleichsmaßnahme
Die Stelle vergleicht deine Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Bei 'wesentlichen Unterschieden' können ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung nötig sein.
Tipp: Die Entscheidung soll gesetzlich innerhalb von 3 Monaten erfolgen (bei vollständigen Unterlagen).
~90 Tage6. Anerkennungsbescheid
Erhalte den vollständigen oder teilweisen Anerkennungsbescheid. Volle Anerkennung = Gleichwertigkeit; teilweise = volle Anerkennung nach Ausgleich.
~1 Tage
Dokumenten-Checkliste
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Dies ist ein allgemeiner Leitfaden, keine individuelle Rechtsberatung. Für deinen Fall sind die zuständige Auslandsvertretung oder eine zugelassene Fachperson maßgeblich.